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Pflanzenschutz-Warndienst

Inhalt, Aufgaben und Durchführung

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Abteilung Pflanzliche Erzeugung, Referat Pflanzenschutz führt den Warndienst auf der Grundlage von § 59 des Pflanzenschutzgesetzes durch.

Er umfasst den Versand von Warnungen und Hinweise an Abonnenten, vorwiegend der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Praxis in Sachsen.

Dabei werden je nach Schaderregersituation ca. im 7- bis 14-tägigem Abstand Warndienstmeldungen bzw. Hinweise per Fax oder E-Mail an die Fachberatung sowie an die Betriebe versendet. Es werden Informationen zur aktuellen Schaderregersituation und zu gezielten Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen im Sinne eines integrierten umweltgerechten Pflanzenschutzes im Feld-, Obst-, Gemüse-, Zierpflanzen- und Weinbau sowie für den ökologischen Gemüsebau herausgegeben.

Grundlagen für die Erstellung der Warndiensthinweise:

  • Phytosanitäre Erhebungen, visuelle Bestandesbonituren (Schaderregerüberwachung)
  • Nutzung einfacher Warndienstgeräte (Gelbschalen, Pheromonfallen)
  • Labordiagnostische Untersuchungen
  • Agrarmeteorologisches Messnetz und Nutzung von auf Wetterdaten basierenden Entscheidungshilfen und Prognosemodellen
  • Versuchsergebnisse
  • Warndiensthinweise angrenzender Bundesländer
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