Aktueller Pflanzenbaurat vom 26.07.2018

Pflanzenschutz

Saatgutbehandlung – Winterraps

Rapssaatgut wird grundsätzlich gegen pilzliche Schaderreger gebeizt ausgeliefert. Dabei stehen die Wirkstoffe Thiram und Dimethomorph (DMM) zur Verfügung. Der Wirkstoff Thiram (z. B. in TMTD 98 % Satec, Thiram SC 700) sichert den Feldaufgang und schützt vor dem Komplex der Auflaufkrankheiten (Wurzelbrand). Die zusätzliche DMM-Beize ist besonders für Spätsaaten geeignet. Der Wirkstoff Dimethomorph fördert die Jugendentwicklung und damit wird die kritische Phase schneller durchlaufen. Außerdem wird der Keimblattbefall mit Falschem Mehltau reduziert. Auf die Einhaltung der Anwendungsbestimmungen ist zu achten.

In Polen wurde vom polnischen Landwirtschaftsministerium eine auf 120 Tage begrenzte Notfallzulassung (Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) für die Produkte Modesto 480 FS und Cruiser OSR 322 FS mit den Neonikotinoid-haltigen Wirkstoffen Clothianidin bzw. Thiamethoxam zur Beizung von Rapssaatgut erteilt. Da es sich hier um keine reguläre Zulassung in Winterraps handelt, ist entsprechend der Information vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, ein Inverkehrbringen und eine Aussaat von Rapssaatgut, das mit Modesto 480 FS und Cruiser OSR 322 FS behandelt wurde, in Deutschland nicht zulässig.

Die Aussaat von Rapssaatgut mit dem insektiziden Beizmittel Lumiposa 625 FS darf entsprechend EU- und deutschem Recht nach Deutschland importiert und ausgesät werden. Nach Saatgutrecht ist eine entsprechende Saatgutbehandlung (einschl. weiterer Angaben zum Schutz der Gesundheit und Umwelt) auf dem Etikett in deutscher Sprache anzugeben. Wegen der hohen Bienentoxizität und der systemischen Wirkungsweise von Cyantraniliprole ist allen Landwirten vorsorglich die Einhaltung folgender Bedingungen bei der Aussaat von mit Lumiposa behandeltem Saatgut zu empfehlen:

  • Die Aussaat sollte nur dann mit einem pneumatischen Gerät erfolgen, wenn dieses in der »Liste der abdriftmindernden Sägeräte« des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist.
  • Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten >5 m/s.
  • Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen.

Weiterhin sollten die zur Aussaat vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Aussaat Imkern bekannt gegeben werden, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 m um die Aussaatflächen befinden. Erhebungen im vergangenen Jahr haben ergeben, das in Gebieten wo ein Starkbefall mit der Kleinen Kohlfliege vorliegt, eine Befallsreduzierung möglich ist.

Dr. Michael Kraatz

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