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Qualitätsweinprüfung

Amtliche Qualitätsweinprüfung in Sachsen

Für die amtliche Qualitätsweinprüfung in Sachsen ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden Pillnitz zuständig.
Qualitätsweine sind gebietstypische Weine mit besonderen Anforderungen an den Reifegrad der Trauben. Bevor sich ein Wein in Deutschland Qualitätswein nennen darf, muss er sich einer Qualitätsweinprüfung unterziehen. Die Qualitätsweinprüfung soll sicherstellen, dass ausschließlich fehlerfreier, für die Angaben auf dem Etikett typischer Wein als Qualitätswein in den Handel gelangt. Wird der Wein als Qualitätswein eingestuft, wird ihm eine amtliche Prüfungsnummer (A.P.Nr.) erteilt. Diese Prüfungsnummer muss auf dem Etikett angegeben werden.
Die Qualitätsweinprüfung beinhaltet eine analytische und eine sensorische Prüfung.

Analytische Prüfung
Mit dem Antrag auf Erteilung einer Prüfungsnummer ist ein analytischer Untersuchungsbefund vorzulegen.
Im Rahmen der Untersuchung werden relevante Inhaltsstoffe des jeweiligen Weines analysiert. Dies sind z.B. der Alkoholgehalt, der Gesamtextrakt, die Gesamtsäure sowie der Gehalt an schwefliger Säure. Die analytische Untersuchung soll sicherstellen, dass der Wein den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Sensorische Prüfung
Der von den Weinerzeugern eingereichte Wein wird von einer geschulten, unabhängigen Prüfungskommission verdeckt verkostet. Zunächst wird geprüft, ob der Wein typisch für die angegebene Rebsorte und Qualitätsstufe ist. Daneben werden auch Farbe und Klarheit des Weines überprüft. Anschließend werden die Kriterien Geruch, Geschmack und Harmonie anhand eines 5-Punkte-Bewertungsschemas beurteilt. Die Gesamtpunktzahl dividiert durch 3 ergibt dann die jeweilige Qualitätszahl. Ist die Qualitätszahl kleiner als 1,5 darf der Wein nicht als Qualitätswein verkauft werden.

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