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Weinbau

Aktuelles

Liste der Gemarkungsschlüssel

Neue Verordnung Weinbau mit Wirkung vom 30. 04. 2020 in Kraft

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/601 DER KOMMISSION

über Dringlichkeitsmaßnahmen zur Abweichung von den Artikeln 62 und 66 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gültigkeit von Genehmigungen für Rebpflanzungen und der Rodung im Falle einer vorgezogenen Wiederbepflanzung

Förderrichtlinie Startprämie Weinbau/2019

Mit dem Förderprogramm soll ein Beitrag zur Erhaltung der sächsischen Weinbaukulturlandschaft in der Steillage geleistet werden.

Auf einer Fläche von 447 ha wird im Weinbaugebiet Sachsen Wein angebaut. Das sächsische Anbaugebiet ist eines der kleinsten in Deutschland. Hauptsorten sind ’Müller-Thurgau’, ’Riesling’ und Weißburgunder’ bei Weißwein sowie ’Spätburgunder’ und ’Dornfelder’ bei Rotwein.
Für die amtliche Qualitätsweinprüfung in Sachsen ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden-Pillnitz zuständig. Qualitätsweine sind gebietstypische Weine mit besonderen Anforderungen an den Reifegrad der Trauben. Bevor sich ein Wein in Deutschland Qualitätswein nennen darf, muss er sich einer Qualitätsweinprüfung unterziehen. Die Qualitätsweinprüfung soll sicherstellen, dass ausschließlich fehlerfreier, für die Angaben auf dem Etikett typischer Wein als Qualitätswein in den Handel gelangt. Wird der Wein als Qualitätswein eingestuft, wird ihm eine amtliche Prüfungsnummer (A.P.Nr.) erteilt. Diese Prüfungsnummer muss auf dem Etikett angegeben werden.
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zur Qualitätsweinprüfung und zu Sorten. Den kostenpflichtigen Warndienst im Weinbau können Sie beim Informationsdienst Integrierter Pflanzenbau (ISIP) im Internet abrufen (siehe rechte Spalte unter Pflanzenschutzhinweise).

Anbaufläche der Rebsorten in Sachsen

Rebsorten in Sachsen 2017 - Anteil an der Anbaufläche

Rebsorten in Sachsen 2020 - Anteil an der Anbaufläche

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