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Amtliche Qualitätsweinprüfung in Sachsen

Weinprüfstelle Balken
Weinprüfstelle  © LfULG

Für die amtliche Qualitätsweinprüfung in Sachsen ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden Pillnitz zuständig. Qualitätsweine sind gebietstypische Weine mit besonderen Anforderungen an den Reifegrad der Trauben. Bevor sich ein Wein in Deutschland Qualitätswein nennen darf, muss er sich einer Qualitätsweinprüfung unterziehen. Die Qualitätsweinprüfung soll sicherstellen, dass ausschließlich fehlerfreier, für die Angaben auf dem Etikett typischer Wein als Qualitätswein in den Handel gelangt. Wird der Wein als Qualitätswein eingestuft, wird ihm eine amtliche Prüfungsnummer (A.P.Nr.) erteilt. Diese Prüfungsnummer muss auf dem Etikett angegeben werden. Die Qualitätsweinprüfung beinhaltet eine analytische und eine sensorische Prüfung.

Analytische Prüfung

Mit dem Antrag auf Erteilung einer Prüfungsnummer ist ein analytischer Untersuchungsbefund vorzulegen. Im Rahmen der Untersuchung werden relevante Inhaltsstoffe des jeweiligen Weines analysiert. Dies sind z.B. der Alkoholgehalt, der Gesamtextrakt, die Gesamtsäure sowie der Gehalt an schwefliger Säure. Die analytische Untersuchung soll sicherstellen, dass der Wein den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Sensorische Prüfung

Der von den Weinerzeugern eingereichte Wein wird von einer geschulten, unabhängigen Prüfungskommission verdeckt verkostet. Zunächst wird geprüft, ob der Wein typisch für die angegebene Rebsorte und Qualitätsstufe ist. Daneben werden auch Farbe und Klarheit des Weines überprüft. Anschließend werden die Kriterien Geruch, Geschmack und Harmonie anhand eines 5-Punkte-Bewertungsschemas beurteilt. Die Gesamtpunktzahl dividiert durch 3 ergibt dann die jeweilige Qualitätszahl. Ist die Qualitätszahl kleiner als 1,5 darf der Wein nicht als Qualitätswein verkauft werden.

Qualitätsweinprüfungen 2026

Der Antrag für eine Qualitätsweinprüfung ist der zuständigen Stelle mit dem Formblatt 8001 oder 8003 (siehe Formulare für die Qualitätsweinprüfung) einzureichen. Die Angaben richten sich dabei nach Anlage 9 Abschnitt I der Weinverordnung.

Entsprechend § 22 der Weinverordnung müssen mit dem Antrag auf Erteilung einer Prüfungsnummer drei Flaschen eingereicht werden.

Nach § 23 der Weinverordnung ist mit dem Antrag auf Erteilung einer Prüfungsnummer ein Untersuchungsbefund eines von der zuständigen Stelle zugelassenen Labors vorzulegen. Das Antragsformular zur Weinuntersuchung (siehe Formulare für die Qualitätsweinprüfung) muss die in Anlage 10 der Weinverordnung genannten Angaben enthalten.

Die Qualitätsweinprüfung findet im Jahr 2026 an folgenden Terminen statt:

Prüftermine Datum Prüftermine Datum
1 15.01. 11 18.06.
2 05.02. 12 09.07.
3 19.02. 13 23.07.
4 05.03. 14 13.08.
5 26.03. 15 10.09.
6 09.04. 16 01.10.
7 23.04. 17 22.10.
8 07.05. 18 12.11.
9 21.05. 19 03.12.
10 04.06.

Geprüfte Weinmengen 2024

Tabelle Statistik Weinprüfung
© LfULG
Diagramm Weinsorten
© LfULG
 

Formulare für die Qualitätsweinprüfung

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat Obst-, Gemüse- und Weinbau

Dr. Gabriele Krieghoff

Telefon: 0351 2612-8707

E-Mail: Gabriele.Krieghoff@lfulg.sachsen.de

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