Weinbaukartei
Die Weinbaukartei besteht aus den Bereichen der Stammdaten des Betriebes, der Rebflächenkartei und den Produktionsdaten. Hierüber lässt sich nachvollziehen, wer welche Flächen im Anbaugebiet Sachsen bewirtschaftet. Diese Daten bilden die Grundlage für die Erhebung der Abgaben zum Deutschen Weinfonds und für Flächenförderungen im sächsischen Weinbau. Innerhalb des Weinanbaugebietes Sachsen ist ein jährlicher Hektarertrag von 80 Hektoliter festgesetzt. Die Weinbaukartei liefert die Daten für Statistiken auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene.
Registrierung in der Weinbaukartei
Wenn Sie sich erstmalig zur Förderung oder zur Eintragung in die Weinbaukartei anmelden wollen, verwenden Sie bitte folgendes Formular:
- Erfassungsbogen zur Zuteilung einer Betriebsnummer BNR10 (*.pdf, 0,36 MB) Stand: April 2026
- Datenschutz-Informationsblatt (*.pdf, 50,89 KB) Stand: Februar 2026
Abgabe von Rebflächen
Für eine beabsichtigte Abgabe von bestockten Rebflächen, welche in der Weinbaukartei registriert sind, ist nach Einigung mit einem Nachbewirtschafter das Formular G auszufüllen und dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zeitnah zu melden.
Kommt es zur Abgabe aller Rebflächen eines Bewirtschafters, so ist dies bis zum folgenden 31. Mai dem LfULG zu melden.
Weinerntemeldungen
Die geernteten Trauben sind in einer Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung aufzuführen. Meldepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen (z.B. Winzer, Weingüter, etc.) bzw. Zusammenschlüsse (Genossenschaften, Erzeugergemeinschaften, etc.). Zugekaufte und übernommene Erzeugnisse, welche der Weinherstellung dienen, sind in der Traubenzukaufsmeldung zu erfassen.
Weitere Informationen finden Sie unter den Hinweisen und Erläuterungen der Traubenerntemeldung.
Wichtiger Hinweis für die Weinerntemeldungen 2026
Aufgrund neuer Regelungen zum Weinbezeichnungsrecht (nach § 39 Weinverordnung) für Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) sind in die Traubenerntemeldung und Traubenzukaufsmeldung neue Standortangaben (ehem. Herkunftsangaben) einzutragen.
Beispielsweise müssen Einzellagenangaben zwingend mit der Gemeinde oder dem Ortsteil angegeben werden, in dem die Trauben geerntet worden sind, wenn eine Vermarktung unter dieser Bezeichung vorgesehen ist.
Für die Qualitätsweinprüfung ist zu beachten, dass die in § 39 Weinverordnung genannten Angaben nur verwendet werden dürfen, wenn die Trauben zu mindestens 85% aus der beantragten Lage und die übrigen Trauben aus dem Anbaugebiet Sachsen stammen. Dies muss über die Weinerntemeldungen nachgewiesen werden können.
Aktuelle Formulare:
- Traubenerntemeldung (PDF-Formular) (*.pdf, 0,16 MB) Stand: August 2026
- Weinerzeugungsmeldung (PDF-Formular) (*.pdf, 22,54 KB) Stand: August 2026
- Traubenzukaufsmeldung (PDF-Formular) (*.pdf, 56,07 KB) Stand: August 2026
- Erläuterungen Weinerntemeldungen (*.pdf, 17,13 KB) Stand: August 2026
- Weinerntemeldungen Exceldatei (*.xlsx, 35,30 KB) Stand: August 2026
Weinjahr 2025
Der folgende Link bietet eine Übersicht zu den Erntedaten des Weinanbaugebietes Sachsen für das Jahr 2025.
- Auswertung der Erntedaten 2025 (*.pdf, 0,72 MB) Stand: März 2026
Rechtsgrundlagen
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat Obst-, Gemüse- und Weinbau
Frieder Tränkner
Telefon: +49 351 2612-8702
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat Obst-, Gemüse- und Weinbau
Andreas Hüsni
Telefon: +49 351 2612-8718
E-Mail: Andreas.Huesni@lfulg.sachsen.de